- Internationales Renommee der Schweizer Gesellschaften.
- Idealer Standort für Marketing und weltweite Marktstrategien.
- Vorteile in der Kapitalbeschaffung.
- Handels- und Gewerbefreiheit, geringe Regelungsdichte.
- Keine staatliche Bewilligung zur Gründung von Unternehmen.
- Gute Infrastruktur im Bankwesen, Treuhand, Vermögensverwaltung, Rechts- und Steuerberatung.
- Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen.
- Unternehmensbesteuerung von 0 – 15,5 %
- Steuerfreie Holdinggesellschaften.
- Mehrwertsteuersatz von 7,6 %.
- Vermögenssteuersatz von 0,2 Promille.
- Keine Erbschaftssteuer.
- Pauschale Einkommensbesteuerung für russische Staatsbürger möglich zu einem Steuersatz von ca. 1 – 3 % vom Welteinkommen.
- Möglichkeit von Immobilienerwerb und Aufenthaltsbewilligung für russische Staatsbürger in der Schweiz.
Detaillierte Informationen unter: www.lcg-swiss-consult.ch