16.06.2010

Firma in der Schweiz – Vorteile

  • Internationales Renommee der Schweizer Gesellschaften.
  • Vorteile in der Kapitalbeschaffung.
  • Handels- und Gewerbefreiheit, geringe Regelungsdichte.
  • Keine staatliche Bewilligung zur Gründung von Unternehmen.
  • Vermögenssteuersatz von 0,2 Promille.
  • Keine Erbschaftssteuer.
  • Pauschale Einkommensbesteuerung für russische Staatsbürger möglich zu einem Steuersatz von ca. 1 – 3  % vom Welteinkommen.
  • Möglichkeit von Immobilienerwerb und Aufenthaltsbewilligung für russische Staatsbürger in der Schweiz.

Detaillierte Informationen unter: www.lcg-swiss-consult.ch

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