Ab 2010 werden Unternehmen in Deutschland anders besteuert
In 2010 sind einige steuerrechtliche Änderungen in Kraft getreten.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer für Firmen aus dem Hotelgewerbe ist für die Übernachtungen von 19 auf sieben Prozent gesunken. Dabei ist ohne Belang, wann der Vertrag bzw. Reservierung abgeschlossen wurden. Hauptsache der Kunde nutzt das Zimmer ab dem 1. Januar 2010.
Gewerbesteuer
Wurden seit 2008 Zinsen, Mieten, Pachten, Leasing- und Lizenzgebühren zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet, um die fällige Gewerbesteuer zu ermitteln, so sinkt ab 2010 der Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten für Immobilien von bisher 65 Prozent auf 50 Prozent.
Abschreibungen
Für die Abschreibung so genannter „geringwertiger Wirtschaftsgüter“ ist ab Jahreswechsel ein Wahlrecht vorgesehen. Die Unternehmeschefs dürfen entweder das alte Verfahren beibehalten, indem Anschaffungen bis zu einem Nettowert von 150 Euro werden sofort abgeschrieben werden und Anschaffungen zwischen 150.01 Euro und 1000 Euro landen in einem Pool, der über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent abgeschrieben wird. Anderenfalls schreiben sie künftig alle Einkäufe bis 410 Euro sofort ab und notieren alle Güter, deren Wert 150 Euro übersteigt, in einer separaten Liste.
Erbschaftsteuer
Die Belastungen im Erbfall für Geschwister und deren Kinder, die sich in der Steuerklasse II befinden, sinken. So werden bei einer Erbschaft bis zu einem Wert von 52000 Euro nur noch 15 Prozent fällig (bisher: 30 Prozent), bis 256000 Euro 20 Prozent (30 Prozent). Der Freibetrag in Höhe von 20000 Euro bleibt unverändert.
Firmennachfolge
Ab Silvester bleiben 85 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens steuerfrei, wenn der Juniorchef das Unternehmen weitere fünf Jahre (bisher: sieben Jahre) fortführt. In diesem Zeitraum darf die Lohnsumme nicht unter 400 Prozent (alt: 650 Prozent) der Ausgangssumme sinken. Diese Regelung gilt nur bei Betrieben mit mehr als 20 (alt: zehn) Mitarbeitern.
Das gesamte Betriebsvermögen bleibt für den Nachfolger steuerfrei, wenn er die Firma weitere sieben Jahre führt und die Lohnsumme am Ende nicht unter 700 Prozent (alt: 1000 Prozent) der Ausgangssumme sinkt. Auch diese Neuerung gilt nur für Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen.
Wer sich für weitere wichtige Änderungen für Sebstständige interessiert, findet eine plausible Zusammenfassung unter: “Änderungen für Selbstständige 2010“