- Unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg für Privatpersonen, die bedeutende Vermögenswerte bei Luxemburger Banken verwalten lassen
- Auch nicht Ansässige können uneingeschränkt Direktor einer LUX-Kapitalgesellschaft sein
- Staatliche Absicherung für Guthaben bei Luxemburger Banken
- Nicht regulierter, unbegrenzter, mehrwertsteuerfreier Erwerb von physischem Gold zum London-Fixing
- Völlig anonyme Gestaltbarkeit von Kapitalgesellschaften durch Inhaberaktien ohne Aktienregister
- Freie, formlose Übertragung von Inhaberaktien als Tafelgeschäft
- Niedrigster Mehrwertsteuersatz (15%) in der Europäischen Union
- Auch die Holdinggesellschaften profitieren von den Vorteilen der Doppelbesteuerungsabkommen, die Luxembourg mit Drittstaaten abgeschlossen hat
- Sondervergünstigungen für ansässige E-Commerce-Gesellschaften
- Die Liquidationserlöse einer Lux-Kapitalgesellschaft werden steuerfrei an den Aktionär ausgeschüttet
- Grundsätzliche Gesamtbesteuerung von Lux-Kapitalgesellschaften mit 28%
Ausnahmeregelungen:
- Alle aus Holdingtätigkeit erzielte Gewinne (Dividenden/ Veräusserungserlöse) bleiben in Luxemburg steuerfrei und werden unter bestimmten Bedingungen steuerfrei an den Aktionär ausgeschüttet (keine Dividendensteuer)
- Kapitalgesellschaften, die fremdes oder eigenes Geistiges Eigentum, Copyrights von Software, Lizenzen, Patente, Geschmacksmuster etc. verwerten, zahlen nur eine Steuer von 6% auf die erzielten Gewinne
- Gewinne von Investmentfonds sind steuerfrei und werden steuerfrei an die Privatanleger ausbezahlt
- Gewinne von Privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften sind steuerfrei und werden steuerfrei an den Aktionär ausgeschüttet
- Securitization – Gesellschaften können gewinnsteuerfrei gestaltet werden. Die Ausschüttung an den Aktionär ist steuerfrei
Detaillierte Informationen unter: www.lcg-luxembourg.com